|
![]() |
![]() ![]() |
Drogen aus dem Internet
Der Handel von Drogen über das Internet nimmt rasant zu
Von besonderer Bedeutung ist, dass sich der Erwerber wegen Einfuhr von illegalen Substanzen strafbar macht. Vielfach sehen sich somit Betroffene mit einem Verfahren wegen Drogenhandel konfrontiert, die neben der eigenen Bestellung auch Substanzen für Freunde mitbestellt haben. Beachte! Die Einfuhr von Suchtgift über die Grenzmenge gilt bereits als Suchtgifthandel nach § 28a SMG. Die Strafdrohung beträgt bereits beim Grunddelikt (ohne mehrfacher Überschreitung, Gewerbsmäßigkeit etc.) bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
![]() |
![]()
|
|
|
|