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erfolgsstories
Ein Joint und das „Verbrecheralbum“![]()
Gerade bei Jugendlichen kommt es vor, dass im Zuge von Ermittlungen zahlreiche Personen ausgeforscht und als Beschuldigte vernommen werden. Manche der Betroffenen werden im Zuge der polizeilichen Einvernahme oder kurze Zeit später zur Durchführung einer sogenannten Erkennungsdienstlichen Behandlung aufgefordert. Das bedeutet Fingerabdrücke nehmen, Fotos anfertigen und mitunter sogar DNA-Daten speichern. Wir konnten für mehrere Personen die Durchführung einer Erkennungsdienstlichen Behandlung verhindern! Wenn die Daten bereits gespeichert waren, beantragten wir erfolgreich die Löschung der Daten. In solchen Fällen gilt zu beachten, dass solch sensiblen Daten nur in bestimmten Fällen gesammelt werden dürfen. Keinesfalls ist eine Erkennungsdienstliche Behandlung bereits bei kleinen Drogendelikten zulässig oder wenn jemand nur im Verdacht steht einen Joint erworben zu haben.
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