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Erkennungsdienstliche Behandlung
Fotos, Fingerabdrücke und DNA-Abstriche![]() Häufig kommt es im Zuge von polizeilichen Einvernahmen oder als Folge davon zur Anfertigung von Fotos, Fingerabdrücken und mitunter DNA-Abstrichen. Man spricht dann von einer Erkennungsdienstlichen Behandlung. Bei den meisten Konsumdelikten ist die Aufnahme ins so genannte „Verbrecheralbum“ jedoch nicht zulässig. Es ist ratsam, dass man sich dagegen ausspricht. Einerseits kann man eine Ladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung bekämpfen, andererseits kann man die Löschung der Daten beantragen, sollten die Daten bereits ermittelt worden sein. Beachte! Wir führen regelmäßig Beschwerdeverfahren in diesem Bereich. Als Spezialisten im Datenschutzrecht, gelingt es uns in der Regel die Verarbeitung dieser äußerst sensiblen Daten zu verhindern.
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