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Führerscheinentzug im Ausland
Führerscheinentzug im Ausland und die unterschiedliche Rechtslage in den EU-Staaten![]() Immer wieder sind wir mit Führerscheinentzügen im benachbarten Ausland beschäftigt. Die meisten Entzüge der Lenkberechtigung mit denen wir zu tun haben erfolgen in Deutschland und Tschechien. Die dortigen Behörden übermitteln die Daten nach dem Vorfall an die österreichischen Behörden bzw. an das EU-weite Führerscheinregister. Nachdem den österreichischen Behörden der Vorfall bekannt geworden ist, wird ebenso ein Führerscheinverfahren eingeleitet. Hier gilt es genau zu prüfen, ob die österreichischen Behörden zu einem Entzug der Lenkberechtigung berechtigt sind. Gerade bei Weigerungsdelikten oder der Feststellung einer Beeinträchtigung ist die Rechtslage in den EU-Staaten unterschiedlich. Regelmäßig gelingt es uns, dass wir einen Führerscheinentzug in Österreich erfolgreich bekämpfen.
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