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Haftung von Behörden
Schadenersatz durch rechtswidriges Verhalten von Behörden![]() Insbesondere in Führerscheinverfahren kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen die zu hohen Kosten bei den Betroffenen führen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit Schadenersatz von der Republik Österreich geltend zu machen. In rechtlicher Sicht spricht man von Amtshaftung. Amtshaftung ist die Haftung des Bundes, der Länder, der Bezirke, der Gemeinden, sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Träger der Sozialversicherung (sowie beliehener Unternehmen) für Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze, durch ein rechtswidriges Verhalten, wem immer schuldhaft zufügen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung ist es uns möglich die Chancen einer Amtshaftung einzuschätzen. Gerade bei groben Rechtsverletzungen raten wir dringend zu einem Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur, welche die Republik Österreich vertritt. In einem solchen Schreiben kann man den erlittenen Schaden geltend machen. Die Finanzprokuratur hat dann die Möglichkeit binnen 3 Monaten zu diesem Anspruchschreiben Stellung zu nehmen. Sollte der Anspruch nicht anerkannt werden, dann besteht die Möglichkeit Klage einzubringen. Beachte! Gerade in solchen Fällen kann eine Rechtschutzversicherung hilfreich sein.
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