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Partydrogen
Party- und Freizeitdrogen
KonsumentenEbenso wie bei Cannabis haben Konsumenten dieser Substanzen strafrechtlich wenig zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft hat zwingend von der Strafverfolgung zurückzutreten, wenn es sich nur um Konsumdelikte handelt.
HandelGeht es um Handel sind mehrere Faktoren zu beachten. Einerseits welche Mengen gefunden bzw. nachgewiesen werden und andererseits welche Menge an wie viele Personen in welchem Zeitraum weitergegeben wurde. Entscheidend sind neben der Sicherstellung dieser Substanzen vor allem die Aussage des Beschuldigten, Zeugenaussagen sowie Telefonüberwachungsprotokolle. Häufig ist es der Beschuldigte selbst der Ermittlungen wegen Drogenhandels gegen sich selbst und zahlreiche weitere Personen in Gang bringt. Beachte! Bei unvertretenenen Beschuldigten ist es nahezu die Regel, dass aus einem Strafverfahren zahlreiche weitere entstehen. So werden häufig weitere Bezugsquellen und zahlreiche Abnehmer genannt.
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