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Richtlinien- und Maßnahmenbeschwerden
Mit Richtlinien- und Maßnahmenbeschwerden gegen Polizeigewalt zur Wehr setzen![]() Für den Fall, dass jemand durch eine unrechtmäßige Handlung durch staatliche Organe in seinen Rechten verletzt wurde, besteht die Möglichkeit eine Maßnahmenbeschwerde, häufig in Verbindung mit einer Richtlinienbeschwerde, einzubringen. Diese beiden rechtlichen Instrumente bieten die Möglichkeit sich gegen Polizeigewalt zur Wehr zu setzen. Voraussetzung für eine Maßnahmenbeschwerde ist, dass man persönlich von einem Akt unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt betroffen ist. Gegenstand einer Richtlinienbeschwerde ist das Verhalten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, das am Maßstab der Richtlinienverordnung zu messen ist. Durch dieses Rechtsinstrument besteht die Möglichkeit die Verletzung dieser Richtlinienverordnung feststellen zu lassen. Typische Beispiele sind Festnahmen, Durchsuchungen, Verpflichtung zum Harntest etc. Beachte! Die Frist für die Einbringung einer solchen Beschwerde beträgt 6 Wochen ab dem Ereignis.
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