FÜhrerscheinentzug
Führerscheinentzug in Zusammenhang mit Alkohol- und Drogendelikten
Alkohol
In Östereich gelten die allgemeinen bekannten
Grenzwerte. Ein
Entzug der Lenkberechtigung erfolgt in der Regel ab einem
Grenzwert von 0,8‰. Die
Entzugsdauer und die zu erfüllenden Auflagen hängen weiters vom festgestellten Alkoholwert ab. Je höher
der festgestellte Wert (Werte von über 1,2‰ und über 1,6‰ sind erschwerend), desto länger die Entzugsdauer, die
Strafe und auch die Anzahl der Auflagen.
Eine
Bekämpfung eines Entzugs der Lenkberechtigung bei festgestellter Alkoholisierung mittels
Alkomat ist nur in wenigen Fällen erfolgreich. Gute Chancen bestehen etwa dann, wenn der Wert nur knapp
über dem Grenzwert liegt.
Illegale Drogen
Für die Feststellung einer Beeinträchtigung ist ein
3-stufiges Verfahren erforderlich. In einem ersten Schritt bedarf es eines
Anfangsverdachtes einer Beinträchtigung durch die Exekutive. Die Beamten führen bestimmte oberflächliche
Tests durch die anhand eines festgelegten Kataloges an Symptomen an einem Standardformular angekreuzt werden. Wenn
die Exekutive zur Annahme gelangt, dass eine
Beeinträchtigung vorliegen kann, dann erfolgt eine weitere
klinische Untersuchung durch einen Arzt (meist Polizeiarzt). Gelangt auch dieser zur Annahme, dass eine
Beeinträchtigung vorliegt, dann ist eine
Blutuntersuchung durchzuführen. Nur das Ergebnis der Untersuchung im Zusammenhang mit dem Bluttest rechtfertigt
eine gültige Beeinträchtigung anzunehmen.
Beachte!
Ein Harntest ist stets
freiwillig und kein Beweis für eine Beeinträchtigung.
Nachweisbarkeit vs. Wirkdauer
Gerade bei
Cannabis erfolgen
zahlreiche Führerscheinenentzüge, obwohl Betroffene angeben mehrere Stunden zuvor nichts konsumiert zu
haben. Studien belegen mittlerweile, dass
Cannabis bis zu 72 Stunden im Blut nachweisbar sein kann. Da es
in Österreich keinen Grenzwert gibt, kommt es immer wieder zu
Führerscheinentzügen, obwohl der Betroffene keine Wirkung von Cannabis mehr verspürte.
Verweigerung
Eine
Verweigerung des
Alkotests und ebenso des
Bluttests bzw. der Vorführung zum Amtsarzt in Zusammenhang mit illegalen Drogen ist
besonders nachteilig für den Betroffenen. Bereits die Weigerung zieht die
strengsten Rechtsfolgen nach sich. So sieht bereits das Gesetz eine wesentlich höhere Geldstrafe vor und
beträgt auch die Entzugsdauer des Führerscheins 6 Monate.
Befristungen
Befristungen sind
nach Führerscheinentzügen die Regel, ebenso wenn der Betroffene wegen eines Drogendeliktes angezeigt wird
und der amtsärztlichen Untersuchung Folge leistet. Mit einer Befristung verbunden ist stets die Auflage einem
Screening unterzogen zu werden. In vielen Fällen handelt es sich um
Harntests oder
Haaranalysen. Waren früher das Checken spezieller
Blutwerte (Leberwerte, MCV-Wert etc.) bei Alkoholdelikten Standard, sind
Haaranaylsen mittlerweile auch bei Alkoholdelikten immer häufiger anzutreffen.
Beachte!
In vielen Fällen sind sowohl Befristungen als auch Auflagen
rechtlich nicht zulässig. Die Behörde hat ein entsprechendes Krankheitsbild nachzuweisen. Bedauerlicherweise
sind jedoch Befristungen und Auflagen Standard, ohne dass dafür eine rechtliche Deckung gegeben ist.
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