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2. JÄN. 2016
Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke per 01.01.2016![]()
Bisher durften Ärzte in Österreich nur (teil-)synthetisch hergestellte Cannabinoide verschreiben, die ähnlich wirken wie das Naturprodukt. Die Novelle der Suchtgiftverordnung sieht vor, dass künftig auch aus der Cannabispflanze gewonnenes Delta-9-Tetrahydrocannabinol der ärztlichen Verschreibung in Form magistraler Zubereitungen zugänglich gemacht wird. Erforderlich sind eine entsprechende Indikation, beispielsweise bei Krebs oder Multipler Sklerose, und ein für pflanzliche Arzneiwirkstoffe vorauszusetzender Reinheitsgrad. Das bedeutet zwar nicht, dass natürliches Cannabis in Blütenform verschrieben wird, allerdings wird – wie es aussieht – der Hauptwirkstoff in Tablettenform vertrieben werden. Näheres erfährt man bei auf Cannabis spezialisierten Ärzten. Nähere Information leiten wir gerne an interessierte Mitglieder weiter. Mehr zum Thema "Cannabis als Medizin" lesen
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