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14. Nov. 2015
Novelle des Suchtmittelgesetzes per 01.01.2016![]()
Die Änderungen zum Suchtmittelgesetz haben große mediale Aufmerksamkeit erregt. So war gar von einer Legalisierung von geringen Mengen Cannabis die Rede. Nach Durchsicht des neuen Gesetzes zeigt sich, dass sich in der Praxis wenig ändert. Jeglicher Erwerb und Besitz von Drogen ist nach wie vor illegal. Will der Konsument einer Strafverfolgung entgehen, so hat er sich – wie auch zuvor – einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Das heißt in der Praxis, nur wenn der Betroffene mit der Gesundheitsbehörde kooperiert wird das Strafverfahren auch eingestellt.
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